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In Berichten über neu errichtete Beleuchtungs-Anlagen und über Renovierungen von Beleuchtungen werden stets die »neuen effizienteren T5-Lampen« zitiert, gerade so, als verstünde es sich von selbst, dass eine T5-Lampe einen besseren Wirkungsgrad aufweist als eine T8-Lampe. Allein ein Blick auf die Katalogdaten zeigt jedoch schon, dass dies, wenn überhaupt, dann allenfalls für die auf besten Wirkungsgrad optimierte Typenreihe T5HE (»High Efficiency«) zutrifft. Die auf höchste Leistung getrimmte Reihe T5HO (»High Output«) schneiden deutlich schlechter ab als eine gewöhnliche Dreibanden-T8-Lampe (Tabelle 8.12).

Tabelle 8.10

Tabelle 8.10: Effizienz-Vergleich T5HE-Lampen, T5HO-Lampen und T8-Lampen

Beim EVG bleibt die Leistungs-Aufnahme unabhängig von der Netzspannung konstant, während sich die Leistungs-Aufnahme eines induktiven Systems natürlich stark mit der Spannung verändert. So lässt sich ein Punkt finden (bei 217 V), an dem die Leistung einer 58-W-T8-Lampe gerade 49 W beträgt und somit der Nennleistung einer verfügbaren T5-Lampe mit einem Nenn-Lichtstrom von ≈4300 lm entspricht. An diesem Punkt jedoch, nämlich gleicher Lampenleistung im T8- und im T5-System, beträgt der Lichtstrom der T8-Lampe bereits ≈4600 lm – und dies, obwohl sie hier an einem VVG mit Netzfrequenz betrieben wurde, während die T5-Lampe natürlich bestimmungsgemäß mit Hochfrequenz gespeist wurde. Dies lässt an der praktischen Auswirkung des theoretischen Vorteils bei Hochfrequenz ernste Zweifel aufkommen. Oder an der »effizienteren T5-Lampe«. Oder an beidem.

Tabelle 8.12

Tabelle 8.13: Werte und Klassen stabförmiger T5-Leuchtstofflampen mit Vorschaltgeräten (Werte für Klassen B, C, D fehlen hier, da diese Lampen nur zum Betrieb an EVG ausgewiesen sind)

Auf Grund der schon erwähnten Merkwürdigkeit, dass die Richtlinie 2000/55/EG einem EVG höhere Verluste zugestand als einem VVG, darf z. B. eine T5-Lampe von 54 W in Klasse A3 eine Systemleistung von 63 W aufweisen (Tabelle 8.13), entsprechend einem Verlust-Anteil von 14,3%, während das VVG-System Klasse B1 mit 58-W-Lampe – formal und ganz offiziell – 64 W nicht überschreiten darf und damit auf 9,4% Verlust-Anteil begrenzt ist (Tabelle 8.2). Dort wurde jedoch auch erwähnt, dass man in der Praxis nur eine Lampenleistung von 53,5 W bis 54,5 W vorfindet und dass letztlich die Systemleistung entscheidend ist und nicht deren Aufteilung. Wie auch immer – die T5-Lampe trifft hier bei der Erfüllung der in sie gesetzten Erwartung, den Wirkungsgrad eines guten T8-Systems zu überbieten, auf eine echte Herausforderung. Dennoch führt die Tatsache, dass die eine Lampe ihren Nenn-Lichtstrom mehr oder weniger bei ihrer Nennleistung erreicht, die andere aber weit darunter, zur Berechnung unstimmiger Amortisationszeiten. Leider wird dies nie entdeckt, da der Stromverbrauch nicht separat erfasst wird und da eine Umrüstung stets nur von einem veralteten, in jeder Hinsicht unzureichenden System auf ein neues, fortschrittliches erfolgt, niemals z. B. von einem optimierten, modernen VVG-System auf ein optimiertes, modernes EVG-System. Die Energie-Ersparnis bleibt damit eine Frage des Glaubens und des Vertrauens auf den Planer und dessen Vorgaben.

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