8.5.3 Bilanz
Aug 12th, 2010 by Stefan Fassbinder
Zur genaueren Untersuchung der Wirtschaftlichkeit hier noch einmal die Ergebnisse im Überblick:
Dabei war die Lampe mit dem VVG Klasse B1 bei 230 V aber schon um 4,7% heller als mit EVG (bei jeglicher Spannung zwischen 190 V und 230 V). Die wahre Einbuße beträgt dort somit nicht 36,2%, sondern nur 31,5%. Es müssten also rechnerisch 46% mehr Leuchten installiert werden, um auf den gleichen Lichtstrom zu kommen. Deren Kosten müssen gegen die Ersparnis bei Energie und Lampenwechsel aufgerechnet werden. Das kann der Endkunde oder sein Auftragnehmer nur im Einzelfall konkret ausrechnen. Im Allgemeinen wird man einen Kompromiss wählen und vielleicht 20% bis 30% mehr Leuchten installieren, schon deshalb, weil wegen der besseren Verteilung eine geringere Gesamt-Lichtmenge ausreicht, doch das im Einzelfall zu berechnen ist Aufgabe des Lichtplaners.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass das menschliche Empfinden für Helligkeit, wie das für Lautstärke, logarithmisch verläuft. Anders als bei der Lautstärke aber sind die für Helligkeit eingesetzten Maß-Einheiten linear. Somit wird eine Verzehnfachung der Beleuchtungsstärke als Verdopplung empfunden, die 100-fache Helligkeit nur als dreifache, die 1000-fache lediglich als vierfache und so weiter. Am Ende erwies sich eine Reihe von Versuchspersonen als nicht in der Lage zu beurteilen, ob bestimmte Leuchten im Moment gerade mit voller Spannung betrieben wurden oder nur mit 190 V. Eine Firma entwarf eigens für diesen Zweck ein Demonstrations-Modell mit 2 Leuchten, jede mit 2 Lampen zu je 58 W Nennleistung (in Duo-Schaltung), wobei eine Leuchte direkt mit der Netzspannung und die andere mit reduzierter Spannung 190 V oder sogar nur mit 185 V betrieben wird (Bild 8.11). So kann sich jeder Besucher selbst überzeugen: Man sieht den Unterschied in der Helligkeit auch hier kaum, wo beide Objekte gleichzeitig ins Blickfeld fallen (Bild 8.13)! Eine Ersparnis von 23,5% beim Strom kostet nur 4,8% Licht. Von dieser Ersparnis muss lediglich noch die Verlustleistung des Spannungs-Reduziergeräts (Bild 8.13) abgezogen werden, die in diesem Fall bei dem sehr kleinen, für bis zu 13 kompensierte Lampen zu je 58 W bemessenen Gerät (Bild 8.11 in der Mitte) bei 13 W liegt, also lediglich bei 1 W je Lampe.

Bild 8.12: Heller oder nicht heller, das ist hier kaum noch die Frage: Links 20520 lx bei 111 W, rechts 21560 lx bei 145 W.
Was man wohl sieht, ist ein Unterschied zwischen dem induktiven und dem kapazitiven Kreis jeder Leuchte. Die Röhren scheinen einen leicht unterschiedlichen Farbton zu haben. Wenn irgendetwas nach Handlungs-Bedarf aussieht, dann dieses, nämlich die zeitgemäße Anpassung der Kapazitäts-Nennwerte für die serielle Kompensation (siehe Abschnitt 5).

Bild 8.13: Dieser unscheinbare Kasten bewirkt die bemerkenswerte Veränderung – hier die kleinste Baugröße (900 VA) für bis zu 7 Lampen 58 W ohne Kompensation bzw. bis zu 13 Lampen 58 W bei Kompensation innerhalb der Leuchte (hinter dem Gerät)
Schließlich las sich die Richtlinie bei ihrer Veröffentlichung im September 2000 wie folgt:

Bild 8.14: Wiederholung von Bild 8.10, hier jedoch ohne unterdrückten Nullpunkt – und auf einmal taucht ganz unten im Bodensatz der Beleuchtungstechnik die Glühlampe auf
»Mit dieser Richtlinie soll der Energieverbrauch … gesenkt werden, und zwar durch einen schrittweisen Übergang von den weniger effizienten zu den effizienteren Vorschaltgeräten, die außerdem weit reichende Energiesparfunktionen aufweisen können.«
Keine Rede mehr von einem Ersatz, geschweige denn Verbot induktiver Vorschaltgeräte – und das ist auch gut so, denn wenn, dann hätte man erst einmal das Verbot der Glühlampen vorziehen müssen, um von 10 lm/W auf 80 lm/W zu kommen. Wir können hier das Bild 8.10 gern noch einmal in der Form von Bild 8.14 wiederholen, wo die Unterdrückung des Nullpunkts unterlassen und der gesamte Bereich dargestellt wurde. Dann taucht am unteren Bildrand auf einmal eine Messung von Kleinspannungs-Halogenglühlampen mit hochwertigem, verlustarmem Ringkern-Transformator auf. Erst wenn diese Leuchtmittel überall dort verschwunden sind, wo sie ersetzt werden könnten, können wir weiter debattieren, ob eine weitere Steigerung von 80 lm/W auf 86 lm/W lohnt, ob es vielleicht auch 90 lm/W sein dürfen und wie viel das kostet. In der Beleuchtungs-Industrie ist es üblich, sobald die Rede auf Vorschaltgeräte kommt, die besten EVG unter Weglassung der VVG mit den schlechtesten KVG zu vergleichen. Wir haben den Spieß umgedreht und, wie gehabt, das EVG Klasse A3 mit dem VVG Klasse B1 verglichen, und zwar nicht notwendigerweise die Nennwerte, sondern die Betriebspunkte tatsächlich gleicher Helligkeit. So kam, wie gezeigt, für eine 58-W-Lampe zwischen den beiden Techniken eine Differenz von 2,1 W heraus. Somit bedarf es einer Betriebsdauer um 3000 Stunden, um auch nur 1 € Stromkosten einzusparen. Letztlich ist das Vorschaltgerät doch die kleinste Variable bei der Betrachtung der Energie-Effizienz in der Beleuchtungstechnik.
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