8.5.1 Gewährleistung
Aug 12th, 2010 by Stefan Fassbinder
Außerdem machen die Hersteller der Spannungs-Reduziertechnik eine Lampenlebensdauer-Verlängerung von etwa 33% … 50% geltend. Der Fachverband Elektroleuchten im ZVEI betont dagegen, es könne auch der gegenteilige Effekt eintreten, da die optimale Betriebstemperatur der Lampe nicht erreicht wird. Aus den kontroversen Stellungnahmen kann bislang nur geschlossen werden, dass dieser Punkt noch nicht geprüft worden ist. Lebensdauer-Untersuchungen langlebiger Güter dauern eben lange.
Darüber hinaus betont der ZVEI, der Unterspannungs-Betrieb, sofern die Untergrenze der Toleranz von 207 V unterschritten werde, entspräche nicht der Spezifikation und führe zum Erlöschen der Gewährleistung. Das ist richtig, doch im Wesentlichen wohl eher darauf zurück zu führen, dass die entsprechenden Werte, auch die angegebenen Kompensations-Kapazitäten, wie in Abschnitt 5 dargelegt, seit Jahrzehnten nicht mehr revidiert worden sind. Wenn die Spartechnik jedoch an einer 58-W-Lampe effektiv durch Wirkungsgrad-Verbesserungen bei Lampe und VVG zusammen 5 W einspart, so spart die Lampe in etwa 10.000 Stunden ihren kompletten Kaufpreis ein. Wenn die Lampen im Durchschnitt so lange durchhalten, können Sie getrost die Gewährleistung verlieren und haben in jedem Fall noch gewonnen. Mehr als ein ausgefallenes Leuchtmittel bzw. Betriebsgerät wird Ihnen ohnehin nicht ersetzt, wenn überhaupt, und anzunehmen, die VVG könnten wegen der Unterspannung vorzeitig ausfallen, ist gerade so absurd wie um Ihr Auto zu fürchten, weil Sie nicht dauernd Vollgas fahren.
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