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An dieser Stelle sollte zunächst mit dem alten, oft gehörten Gerücht aufgeräumt werden, Leuchtstofflampen verbräuchten während des Startvorgangs oder in der Aufwärmphase – so genau spezifiziert dies niemand – ungeheuer viel Strom und sollten deshalb lieber eingeschaltet bleiben, wenn sie für kürzere Zeit nicht benötigt würden. Dieses Gerücht bezieht sich auf den Betrieb mit induktiven Vorschaltgeräten, da es wesentlich älter ist als die Erfindung des EVG, und ist natürlich blanker Unsinn, während die daraus gezogene Empfehlung jedoch weit gehend zutrifft: Wie könnte es jemals gelingen, binnen weniger Sekunden über einen gewöhnlichen Netz-Anschluss so große Energiemengen zu beziehen, dass hieraus ein nennenswerter Kostenfaktor wird? Doch sogar gestandene Elektromeister verbreiten diese Weisheit noch, während selbst ihre Lehrlinge schon in der Lage sein sollten, ihnen vorzurechnen, dass dies nicht sein kann. Gut, die Röhre wird bei Verwendung induktiver Vorschaltgeräte zuerst kurzgeschlossen, und der Strom steigt um etwa 35 % über den Bemessungswert – aber das ist fast reiner Blindstrom! In der Tat liegt die Blindleistung während dieses Vorgangs um etwa 90 % und in der Warmlaufphase um etwa 30 % über dem stationären Wert. Die Wirkleistung jedoch schleicht sich von unten her kriechend an ihren Endwert heran (Bild 8.1). Der wahre Kern des Gerüchts ist, dass es unwirtschaftlich ist, Leuchtstofflampen zu häufig zu schalten, da dies einen bedeutenden Alterungsfaktor darstellt. Das Wuppertal Institut für Umwelt Klima Energie gab einmal einen Richtwert von etwa 10 Minuten an, von dem an das Abschalten lohnt. Der Alterungseffekt hängt jedoch in entscheidender Weise von optimalen Vorheiz-Bedingungen ab, wie sie vom elektronischen Starter gewährleistet werden und auch vom EVG für sich in Anspruch genommen werden, während hiervon nicht viel übrig bleibt, sondern vielmehr im Gegenteil sowohl VVG mit Glimmstarter als auch Sofortstart-EVG die Lampen strapazieren (siehe auch Abschnitt 3.1.2).

Bild 8.1

Bild 8.1: Leistungs-Aufnahme einer 58-W-Leuchtstofflampe mit VVG beim Einschalt-Stromstoß, während der Katoden-Vorheizung und der Warmlaufphase: Leicht überhöhter Blindstrom, überhaupt kein Überschreiten der Nenn-Wirkleitung!

In Tabelle 8.1 wurden die beiden Fälle des »Glimmstarts« und des elektronischen Starts einander gegenüber gestellt, und es zeigt sich: Der vom Wuppertal Institut angegebene Richtwert stimmt ziemlich genau, wenn man annimmt, dass er einen Mittelwert über verschiedene Lampen-Nennleistungen und über den Betrieb mit Glimmstartern und mit elektronischen Startern darstellt.

Tabelle 8.1: Ab etwa 10 bis 25 Minuten lohnt sich das Ausschalten

Zudem bestätigt sich wieder einmal, dass die Energiekosten beim Betrieb elektrischer Betriebsmittel in aller Regel die anderen Anteile an den Lebensdauerkosten bei Weitem dominieren. Diese Beobachtung macht man immer wieder. Ausnahmen sind Geräte, Anlagen und Situationen mit sehr geringer Einschaltdauer oder Auslastung (z. B. ein privat genutzter PKW). Die Lampe für 2,50 € aber verbraucht während ihres 15000 h währenden Arbeitslebens Energie für etwa 125 €. Obwohl ein »Glimmstart« die Lampe mehr als 8 Stunden Lebensdauer kostet, lohnt ein Abschalten daher schon ab etwa 10 Minuten für eine 58-W-Lampe und ab etwa 25 Minuten für eine 18-W-Lampe, je nach Lampenpreis und Strompreis. Zu diesem Zeitpunkt kostet die durch Abschalten gesparte Energie gerade so viel wie der geopferte Lampenverschleiß, bzw. kostet umgekehrt, wenn man auf das Abschalten verzichtet, der eingesparte Lampenverschleiß so viel wie der mehr verbrauchte Strom. Bei Verwendung elektronischer Starter hingegen lohnt sich das Abschalten schon ab ein bis zwei Minuten! Ein Warmstart-EVG hingegen verkürzt die für den Glimmstarter gültigen Zeiten lediglich um ein paar Minuten; das gewöhnlich eingesetzte Kaltstart-EVG verlängert sie um doppelt so viele Minuten!

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