Dies ist ein kurzer Abschnitt. Leuchtstofflampen mit induktiven Vorschaltgeräten sind gegen übliche Netzstörungen nahezu unbegrenzt beständig. Die hohe, mit der Lampe in Reihe liegende Induktivität unterdrückt Spitzen, Transienten, Oberschwingungen und dergleichen. Das heißt, sind diese in der Netzspannung vorhanden, werden sie nur einen weit unterproportionalen Teil entsprechenden Stroms durch die Lampe zum Fließen kommen lassen.
Was Ärger verursachen kann – nicht gerade Schäden, aber Flackern des Lichts – sind Spannungs-Einbrüche. Insbesondere wenn diese sich mehr oder weniger über eine Halbschwingung hinziehen, fällt der Strom während dieser Halbschwingung überproportional stark: Da der Strom während des Einbruchs fällt, steigt die Spannung an der Lampe (Bild 2.1) und beschleunigt und verstärkt das Fallen des Stroms noch. Folglich erreicht die Flussdichte im Eisenkern bei Weitem nicht ihren regulären Scheitelwert, wodurch die nächste (umgekehrt gepolte) Spannungs-Halbschwingung, wenn sie halbwegs normal verläuft, eine abgemilderte Form von Einschaltstrom verursacht (Bild 4.5). So kann ein positiver Flicker entstehen, also Helligkeit über das normale Maß hinaus, selbst wenn ein Einbrechen der Spannung hierfür ursächlich war und die nächste Spannungs-Halbschwingung wieder normal verläuft. Trifft der Einschaltstrom eines nahen Verbrauchers (Bild 4.4) auf zwei aufeinander folgende Spannungs-Halbschwingungen zu etwa gleichen Teilen, so tritt nur ein »normaler« Strom-Einbruch mit folgendem Einbruch der Helligkeit ein, wenn auch wiederum wegen der inversen Charakteristik etwas über das proportionale Maß hinaus verstärkt (Bild 4.6). Dies wäre jedoch bei Glühlampen ähnlich, da hier mit der Leistung auch der Wirkungsgrad sehr stark einbricht.
Etwa das Gleiche tritt ein, wenn Gleichstrom-Einfluss eine leichte Unsymmetrie der Netzspannung verursacht. Ein älterer Föhn nutzt bei halber Leistung gewöhnlich nur eine Halbschwingung, und so kann an einem schwachen Netz eine Leuchtstofflampe sichtbar anfangen zu flackern, wenn der Föhn am selben Stromkreis mit halber Kraft läuft. Eine Messung brachte es schließlich an den Tag, dass eine Gleichspannungs-Überlagerung von 6 V auf der Netzspannung, entsprechend 2,7%, dem Strom einer 58-W-Leuchtstofflampe mit VVG einen Gleichstrom-Anteil in Höhe von 92 mA, entsprechend 18,1%, dem Netzstrom überlagert.
Der »negative Widerstand« der Lampe führt auch zu einer überproportionalen Änderung der Helligkeit bei Abweichungen von der Nennspannung, während EVG einschließlich Kompakt-Leuchtstofflampen (KLL) für sich in Anspruch nehmen, dies durch ihre elektronische Regelung auszugleichen. Was von dem Versprechen übrig bleibt, ist Thema in Abschnitt 7.2. In jedem Fall aber ist der Helligkeits-Verlust bei Unterspannung immer noch geringer als der von Glühlampen, deren ohnehin schon sehr bescheidene Wirkungsgrade bei Unterspannung ins Jämmerliche abrutschen.
Dies ist jedoch wahrhaft schon alles, was bei induktiven Vorschaltgeräten eintreten kann. Geeignete Maßnahmen zur Begrenzung von Spannungsflicker – und größer dimensionierte Kabel und Transformatoren reichen hierzu meist schon aus – sollten zu Gunsten anderer Lasten ohnehin angebracht werden und mindern auch noch die Energie-Verluste im Netz. Schäden an Lampen oder induktiven Vorschaltgeräten auf Grund von Netzproblemen kommen praktisch nicht vor.
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